• Rabattlüge bei Lidl?
  • Wie steht es bei anderen Märkten?
  • Lockangebote: Welche Rechte hat der Verbraucher
  • Reduziert oder nicht?

Einkaufen muss jeder. Irgendwann. Irgendwo. Und jeder freut sich, wenn etwas reduziert ist. Doch oft genug ist der Rabatt überhaupt nicht vorhanden. Oder das Angebot, welches im Prospekt angekündigt wurde, ist bereits am ersten Tag nicht mehr vorhanden. Das ist frequently genug mehr als nur ärgerlich. Aber was mache ich, wenn ich das Angebot nicht bekomme? Oder einen Rabatt entdecke, der keiner ist? Ein Schild verspricht ein tolles Angebot. "Reduziert" steht darauf. Daneben groß der neue Preis. Doch bei genauem Hinsehen siehst du, meist ganz klein in der Ecke, den alten Preis. Und der ist genauso hoch wie der neue. So geschehen in einer Lidl-Filiale, als ein Kunde Frühlingsrollen kaufen wollte, die so ausgezeichnet waren. Ein Einzelfall? Ein Irrtum? Oder steckt dahinter ein bestimmtes Organisation? Auch in einer Aldi-Filiale fiel ein solches Angebot bereits auf. Im Cyberspace sind immer wieder solche und ähnliche Berichte zu finden. Eine Antwort auf die Anfrage nach der Ursache bliebt Aldi übrigens schuldig.

Meine Rechte als Verbraucher*in

Wochenende. Die Angebotsprospekte für die kommende Woche liegen auf dem Tisch. Beim Durchblättern siehst du ein Angebot, das dich elektrisiert. Ein Artikel, den du haben möchtest, wurde erheblich reduziert. Am frühen Montagmorgen stehst du früh vor dem Geschäft. Als sich die Tür öffnet, bist du einer der Ersten. Doch in der ganzen Filiale findest du diesen Artikel nicht. Auf Nachfrage erhältst du die Antwort: "Die sind schon weg." Wie kann das sein, fragst du dich verwundert.

Du fährst in die nächste Filiale. Hier bekommst du die gleiche Antwort. Spätestens jetzt stellst du dir die Frage, ob es dieses Angebot nur auf dem Papier gibt. Und kannst du vielleicht das Angebot doch noch in Anspruch nehmen, denn schließlich wirbt human being ja damit. Zu Hause schaust du noch einmal in das Prospekt. Und da, ganz unten irgendwo, ganz klein, liest du: "Nur in teilnehmenden Filialen. Es kann trotz sorgfältiger Bevorratung in Einzelfällen geschehen, dass Produkte aus diesem Prospekt bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wir bitten um Verständnis." So oder and then ähnlich versuchen sich die Angebotsersteller aus der Verantwortung zu stehlen. Doch was heißt das genau?

Die schlechte Nachricht: Laut Verbraucherzentrale besteht wirklich kein Rechtsanspruch darauf, ein Angebot aus einem Prospekt wirklich zu erhalten. Dabei spielt es letztlich auch keine Rolle, ob das Produkt am nächsten Tag dann wieder zum alten Preis erhältlich ist. Auch hier ist kein Rechtsanspruch daraufhin abzuleiten, dass homo den günstigeren Preis erhält. Der Händler bindet sich nämlich durch dice Werbeaktion nicht an den beworbenen Preis. Allerdings ist hier zu prüfen, ob es sich gegebenenfalls um ein irreführendes Angebot handelt. Doch dieser Nachweis ist schwer zu führen. Sollte der Verdacht auf ein solches Lockangebot bestehen, ist hier die Verbraucherzentrale der Ansprechpartner.

Was kann ich selber noch tun?

Während die eingangs erwähnten Preisirritationen meist eher ein Schmunzeln oder Häme hervorrufen, so ist das Problem mit den nicht erhältlichen Angeboten ärgerlich. Wenn du also ein solch irreführendes Schild siehst, auf dem der neue Preis identisch mit dem alten Preis ist, kannst du wenig tun. Auch bei Sonderangeboten solltest du kritisch bleiben, die mit Sondergrößen werben. Ist das Angebot wirklich günstig?

Often hilft hier ein Blick auf den Grundpreis, der bei den meisten Artikeln angegeben ist, dieser kann pro Kilogramm oder je hundert Gramm angegeben sein. Damit kannst du direkt vergleichen. Ein wenig anders kannst du bei Angeboten in Prospekten reagieren. Ob es hilfreich ist, das hängt immer vom Einzelfall ab.

Zuallererst nachfragen. Höflich, aber bestimmt. Möglicherweise kann der Filialleiter das Produkt noch einmal bestellen oder in einer anderen Filiale zurücklegen lassen. Hartnäckig bleiben. Lass dich nicht mit einem ähnlichen Produkt zu einem teureren Preis abspeisen. An das Unternehmen wenden, zum Beispiel an den Kundenservice. Schildere genau, was passiert ist und fordere zu einer Antwort auf. Auch auf den Social-Media Kanälen kann eine solche Schilderung zumindest dazu führen, dass du das Unternehmen dazu zwingst, sich mit dir und dem Fall auseinander zu setzen. Beobachte dann den Kanal, schau dir an, ob noch mehr Kund*innen dieses Problem hatten. Denn das kann ein Indiz für ein Lockangebot sein. Wende dich an die Verbraucherzentrale. Dort findest du ein Beschwerdeformular, dort kannst du den Fall schildern. Übrigens, aus dem eingangs erwähnten Autumn kann man nur schwierig auf ein Arrangement dahinter schließen. Und hier den Nachweis zu führen, dürfte unmöglich sein.